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Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 4728 - 2729
Kapitel I Angaben für die Kategorien "Ausgewählt", "Qualifiziert" und "Geprüft"
botanischer und deutscher Name
Kategorie
Zweck
Art des Ausgangsmaterials
Registerzeichen 1)
Höhenlage (in m ü. NN)
Fläche: Größe des Erntebestandes oder der Samenplantage (Baumartenanteilsfläche in ha)
Ursprung: autochthon, nicht autochthon oder unbekannter Ursprung; bei nicht autochthonem Ausgangsmaterial ist der Ursprung (Staat oder Bundesland und Herkunftsgebiet oder Wuchsgebiet o. ä.) anzugeben falls bekannt
im Falle der Kategorie "Geprüft", ob es sich um gentechnisch verändertes Ausgangsmaterial handelt, Zulassung nach Gentechnikgesetz (Behörde, Datum, ...)
Jahr der Zulassung
Nebenbestimmungen der Zulassung (z. B. Befristung, Beerntungsauflagen)
Besitzart: Staatswald, Körperschaftswald oder Privatwald (einschließlich Treuhandwald)
für die Ausstellung des Stammzertifikats nach § 8 Abs. 2 FoVG zuständige Landesstelle
Name des Wald- oder Baumbesitzers oder des forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses (bei mehreren Wald- oder Baumbesitzern kann einer stellvertretend genannt werden)
Katasterbezeichnung oder Forstort und Abteilungs- oder Unterabteilungsbezeichnung
bei Samenplantagen
Bezeichnung der Samenplantage
Wuchsgebiet/-bezirk des Ausgangsmaterials/der Komponenten
Jahr oder Zeitraum der Begründung
Klon- oder Sämlingsplantage
Anzahl verschiedener Klone oder Familien (ggf. männlich und weiblich)
Umfang der einzelnen Klone oder Familien (ggf. als Spanne: niedrigste und höchste Baumzahl pro Klon oder Familie)
Art der Bestäubung (z. B. gelenkt oder frei, Zusatzbestäubung)
bei Familieneltern: Identität, Anzahl und Anteile der Eltern
wenn Sortenschutz besteht: entsprechender Hinweis
Kapitel II Angaben für die Kategorie "Quellengesichert"
botanischer und deutscher Name
Zweck
Art des Ausgangsmaterials
Registerzeichen
Lage: Code des Herkunftsgebiets sowie Längen- und Breitengradbereich
Höhenzone (in m ü. NN)
Fläche: Größe der Saatgutquelle oder des Erntebestandes (Baumartenanteilsfläche in ha)
Ursprung: autochthon, nicht autochthon oder unbekannter Ursprung; bei nicht autochthonem Ausgangsmaterial ist der Ursprung (Staat oder Bundesland und Herkunftsgebiet oder Wuchsgebiet o. ä.) anzugeben falls bekannt
Jahr der Zulassung
Nebenbestimmungen der Zulassung (z. B. Befristung, Beerntungsauflagen)
Besitzart: Staatsflächen, Körperschaftsflächen oder Privatflächen (einschließlich Treuhandflächen)
für die Ausstellung des Stammzertifikats nach § 8 Abs. 2 FoVG zuständige Landesstelle
Name des Wald- oder Baumbesitzers oder des forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses (bei mehreren Wald- oder Baumbesitzern kann einer stellvertretend genannt werden)
Katasterbezeichnung oder Forstort und Abteilungs- oder Unterabteilungsbezeichnung
Jahr oder Zeitraum der Begründung (außer bei Saatgutquellen)
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